Taunus Catering T C fine dining

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% soweit nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen ist. Die vorgenannten Preise gelten bis zum Erscheinen der nächsten Preisliste.

 

Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung.

 

Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Taunus Catering die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

 

Reklamation

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf Ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen, und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel-, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Taunus Catering keine Haftung.

 

Zahlung

Unsere Leistungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen behält sich Taunus Catering das Eigentumsrecht der gelieferten Waren und Ausstattung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

 

Preise für Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen wie z.B. Lieferung (Transporte), Auf/Abbau oder Reinigungen werden je nach Art und Aufwand individuell mit dem Auftraggeber verinbart.

 

Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Für angemietete Gegenständen obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

 

Stornierung

Kündigt der Auftraggeber bis längstens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so werden ihm die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Kündigung wird die volle Auftragssumme fällig.

 

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Der Auftraggeber hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am Ort des Auftragnehmers zu erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstand vereinbart.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben. Mit Ihrer Unterschrift werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

AGB

 Tel. 0177 / 848 74 18       eMail info@taunus-catering.de

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